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10.01.2010 12:13:24Druckansicht

Absicherung von Paaren, die nicht verheiratet sind

Im Alltag ist kein Unterschied zwischen verheirateten und unverheiratet zusammen lebenden Paaren (mal abgesehen vom anderen Nachnamen und dem fehlenden Trauschein), rechtlich sieht das jedoch ganz anders aus. Vor dem Gesetz sind die ohne Ehevertrag zusammen lebenden Paare faktisch Fremde.

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Wichtig ist hierbei ein Partnerschaftsvertrag, den man abschließen sollte in dem die wichtigsten finanziellen Absicherungen geregelt werden. Anders als beim Ehevertrag greift der Partnerschaftsvertrag gegebenenfalls schon vor einer möglichen Trennung oder vor dem Tod eines Partners. Ein Ehevertrag ist erst im Falle einer Scheidung oder im Todesfall „interessant“.

Klassische Punkte im Partnerschaftsvertrag umfassen Bereiche wie:

- Auskunftsrechte und Handlungsvollmachten für den Krankheits- und Todesfall
- Die Absicherung des Partners
- Das Erbrecht und
- Die Vermögensauseinandersetzung bei einer Trennung

Jeder Vertrag sollte drei Hauptpunkte abdecken:

- die Rechte und Pflichten während der Partnerschaft
- die Rechte und Pflichten im Falle einer Trennung und
- die Rechte und Pflichten im Todesfall eines Partners

Es geht darum sich als Lebensgefährte zu legitimieren, das heißt für den Fall von Krankheit und Unfall sollen entsprechende Patientenverfügungen und Vollmachten erteilt werden. Man signalisiert damit, dass die Schweigepflicht eines Arztes gegenüber dem Partner nicht gelten soll.

Wichtig im Falle einer Trennung ist es den Haushalt fair aufzulösen. Problematisch sind hierbei häufig gemeinsam getätigte Käufe, Investitionen und größere Anschaffungen.

Hier muss geregelt werden wie beispielsweise Kredite zurückgezahlt werden, wer in der gemeinsam erworbenen Wohnung bleibt. Schwierig wird es nämlich, wenn z.B. ein Partner sich um die gemeinsamen Kinder gekümmert hat und/oder in der Firma des Partners mitgearbeitet hat und im Falle einer Trennung vollkommen mittellos da steht. Für eventuelle gemeinsame Kinder kann man im Vorfeld bereits das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

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