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Absicherung von Paaren, die nicht verheiratet sind

Familienrecht | 0 Kommentare

Im Alltag ist kein Unterschied zwischen verheirateten und unverheiratet zusammen lebenden Paaren (mal abgesehen vom anderen Nachnamen und dem fehlenden Trauschein), rechtlich sieht das jedoch ganz anders aus. Vor dem Gesetz sind die ohne Ehevertrag zusammen lebenden Paare faktisch Fremde. [mehr]

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